Der Allerseelenablass





"Er selbst aber wird gerettet werden, doch so wie durch Feuer hindurch."
(1 Kor. 3.15)



Fegefeuer


Katechese über das Geheimnis von Tod und Auferstehung

Die Zeit vom 1.November (Allerheiligen) bis zum 8. November ist eine besondere Zeit der Gnade: In ihr gewährt die Kirche kraft ihrer von Christus verliehenen Binde- und Lösegewalt (Mat 16:19) den Nachlass der zeitlichen Sündenstrafen. Dieses so unendlich kostbare Gnadengeschenk, das wir in Anspruch nehmen dürfen und sollten, können wir auch den Verstorbenen zuwenden.


Was aber ist ein Ablass?
Der Ablaß ist Erlaß einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Durch den Ablass lässt Gott uns etwas nach, was wir eigentlich noch zu tragen hätten. Wenn ein Christ in der Freundschaft mit Gott im Stand der Gnade stirbt, etwa nach einer sakramentalen Beichte, hat er die feste Verheißung auf das ewige Leben in der Gemeinschaft mit Gott im Himmel. Allerdings kann es sein, dass die Sünden, die er begangen hat, gleichsam so tiefe Verletzungen in der Seele dieses Menschen hinterlassen haben, dass er noch der Läuterung bedarf, um ganz heil, ganz heilig und so fähig zu werden, Gott - der ganz Liebe  und Wahrheit ist - zu schauen. Die Kirche lehrt, dass die Seele für die Zeit der Reinigung im Purgatorium, dem Fegefeuer, verbleibt, das selbst Ausdruck der unendlichen Liebe Gottes ist. Denn es ermöglicht auch jenen Menschen in den Himmel zu kommen, die eigentlich noch der Läuterung bedürfen. Durch den Ablass können nun wir als in dieser Welt Lebende unseren lieben Verstorbenen auf dem Weg ihrer Läuterung durch Gebet und Akte der Umkehr, der Busse und des Opfers beistehen. Durch den Ablass empfängt der Christ, der recht bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet. (Katechismus der katholischen Kirche 1471 ff.) Der Ablaß ist Teilablaß oder vollkommener Ablaß, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz freimacht.“ Ablässe können den Lebenden und den Verstorbenen zugewendet werden.


Allerseelen

Die Sündenstrafen
Um diese Lehre und Praxis der Kirche zu verstehen, müssen wir wissen, daß die Sünde eine doppelte Folge hat. Die schwere Sünde beraubt uns der Gemeinschaft mit Gott und macht uns dadurch zum ewigen Leben unfähig (Hölle). Diese Beraubung heißt „die ewige Sündenstrafe“. Andererseits zieht jede Sünde, selbst eine geringfügige, eine schädliche Bindung an die Geschöpfe nach sich, was der Läuterung bedarf, sei es hier auf Erden, sei es nach dem Tod im sogenannten Purgatorium (Fegefeuer). Diese Läuterung befreit von dem, was man „zeitliche Sündenstrafe“ nennt. Diese beiden Strafen dürfen nicht als eine Art Rache verstanden werden, die Gott von außen her ausüben würde, sondern als etwas, das sich aus der Natur der Sünde ergibt. Eine Bekehrung, die aus glühender Liebe hervorgeht, kann zur völligen Läuterung des Sünders führen, so daß keine Sündenstrafe mehr zu verbüßen bleibt. (Katechismus der katholischen Kirche 1472 ff.)

Die Sündenvergebung durch die Beichte und die Wiederherstellung der Gemeinschaft mit Gott bringen den Erlaß der ewigen Sündenstrafen mit sich (diesem Menschen ist das ewige Leben - Himmel - sicher). Zeitliche Sündenstrafen verbleiben jedoch. Der Christ soll sich bemühen, diese zeitlichen Sündenstrafen als eine Gnade anzunehmen, indem er Leiden und Prüfungen jeder Art geduldig erträgt und, wenn die Stunde da ist, den Tod ergeben auf sich nimmt. Auch soll er bestrebt sein, durch Werke der Barmherzigkeit und der Nächstenliebe sowie durch Gebet und verschiedene Bußübungen den „alten Menschen“ gänzlich abzulegen und den „neuen Menschen“ anzuziehen.

In der Gemeinschaft der Heiligen
Der Christ, der sich mit der Gnade Gottes von seiner Sünde zu läutern und sich zu heiligen sucht, steht nicht allein. „Das Leben jedes einzelnen Kindes Gottes ist in Christus und durch Christus mit dem Leben aller anderen christlichen Brüder in der übernatürlichen Einheit des mystischen Leibes Christi wie in einer mystischen Person in wunderbarem Band verbunden"

In der Gemeinschaft der Heiligen „besteht unter den Gläubigen - seien sie bereits in der himmlischen Heimat oder sühnend im Reinigungsort oder noch auf der irdischen Wanderschaft - in der Tat ein dauerhaftes Band der Liebe und ein überreicher Austausch aller Güter". In diesem wunderbaren Austausch kommt die Heiligkeit des einen den anderen zugute, und zwar mehr, als die Sünde des einen dem anderen schaden kann. So ermöglicht die Inanspruchnahme der Gemeinschaft der Heiligen dem reuigen Sünder, daß er von den Sündenstrafen früher und wirksamer geläutert wird.


Der Kirchenschatz
Diese geistlichen Güter der Gemeinschaft der Heiligen nennen wir auch den Kirchenschatz. „Er ist nicht so etwas wie eine Summe von Gütern nach Art von materiellen Reichtümern, die im Lauf der Jahrhunderte angesammelt wurden. Vielmehr besteht er in dem unendlichen und unerschöpflichen Wert, den bei Gott die Sühneleistungen und Verdienste Christi, unseres Herrn, haben, die dargebracht wurden, damit die gesamte Menschheit von der Sünde frei werde und zur Gemeinschaft mit dem Vater gelange. Der Kirchenschatz ist Christus, der Erlöser, selbst, insofern in ihm die Genugtuungen und Verdienste seines Erlösungswerkes Bestand und Geltung haben. Katechismus der katholischen Kirche 1474 ff.


Außerdem gehört zu diesem Schatz auch der wahrhaft unermeßliche, unerschöpfliche und stets neue Wert, den vor Gott die Gebete und guten Werke der seligsten Jungfrau Maria und aller Heiligen besitzen. Sie sind den Spuren Christi, des Herrn, mit seiner Gnade gefolgt, haben sich geheiligt und das vom Vater aufgetragene Werk vollendet. So haben sie ihr eigenes Heil gewirkt und dadurch auch zum Heil ihrer Brüder in der Einheit des mystischen Leibes beigetragen.


Fegefeuer

Gott erläßt Sündenstrafen durch die Kirche
Der Ablaß wird gewährt durch die Kirche, die kraft der ihr von Jesus Christus gewährten Binde- und Lösegewalt für den betreffenden Christen eintritt und ihm den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen zuwendet, damit er vom Vater der Barmherzigkeit den Erlaß der für seine Sünden geschuldeten zeitlichen Strafen erlangt. Auf diese Weise will die Kirche diesem Christen nicht nur zu Hilfe kommen, sondern ihn auch zu Werken der Frömmigkeit, der Buße und der Nächstenliebe anregen.

Da die verstorbenen Gläubigen, die sich auf dem Läuterungsweg befinden, ebenfalls Glieder dieser Gemeinschaft der Heiligen sind, können wir ihnen unter anderem dadurch zu Hilfe kommen, daß wir für sie Ablässe erlangen. Dadurch werden den Verstorbenen im Purgatorium für ihre Sünden geschuldete zeitliche Strafen erlassen. Katechismus der katholischen Kirche 1478 ff.

Bedingungen des Allerseelenablasses

In der Zeit wischen dem 1. und dem 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Die Bedingungen sind:


Die normalen Bedingungen zur Gewinnung eines Ablasses:
  • sakramentale Beichte (zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt eine Beichte) 
  • entschlossene Abkehr von jeder Sünde
  • eucharistische Kommunion
  • Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters (z.B. ein Vaterunser, gegrüßest seist Du Maria und Ehre sei dem Vater in der Intention des Heiligen Vaters

(diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach der Verrichtung des jeweiligen Ablasswerkes erfüllt werden)
     


Allerseelentag:

( 1. Nov. 12Uhr - 2. Nov.)

  • Kirchbesuch
  • Vaterunser
  • Glaubensbekenntnis

 

 

oder

 

 1. - 8. November:

 

  • Friedhofsbesuch
  • Gebet für die Verstorbenen


  Katechese über das Geheimnis von Tod und Auferstehung


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